Alle Förderanträge werden dem Förderausschuss zur Beurteilung vorgelegt. Dessen Empfehlungen werden an den Vorstand sowie das Kuratorium der Bürgerstiftung zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet.
Jeder Bürger, jede Institution kann Förderanträge einreichen oder die Bürgerstiftung über Vorschläge informieren.
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